Rechtsprechung
   AG Erfurt, 27.07.2020 - 7 XVII 382/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46402
AG Erfurt, 27.07.2020 - 7 XVII 382/20 (https://dejure.org/2020,46402)
AG Erfurt, Entscheidung vom 27.07.2020 - 7 XVII 382/20 (https://dejure.org/2020,46402)
AG Erfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 7 XVII 382/20 (https://dejure.org/2020,46402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus AG Erfurt, 27.07.2020 - 7 XVII 382/20
    Der BGH hat die Regelung mit Beschluss vom 13.04.2011 (Az. XII ZB 584/10) dahingehend konkretisiert, dass eine einmal erteilte Vollmacht der Betreuerbestellung dann vorgeht, wenn der Wirksamkeit der Vollmacht keine Bedenken entgegenstehen und darüber hinaus feststeht, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten keine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 15. Juni 2017 - 706 XVII 53/17 -, Rn. 14, juris).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 15.06.2017 - 706 XVII 53/17

    Kostenentscheidung in Betreuungssachen: Veranlassung eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus AG Erfurt, 27.07.2020 - 7 XVII 382/20
    Der BGH hat die Regelung mit Beschluss vom 13.04.2011 (Az. XII ZB 584/10) dahingehend konkretisiert, dass eine einmal erteilte Vollmacht der Betreuerbestellung dann vorgeht, wenn der Wirksamkeit der Vollmacht keine Bedenken entgegenstehen und darüber hinaus feststeht, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten keine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 15. Juni 2017 - 706 XVII 53/17 -, Rn. 14, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht